Unzulässiges Insichgeschäft des GmbH-Geschäftsführers - nachträgliche Genehmigung durch die Gesellschafter? : OGH 3 Ob 51/85 v.3.7.1985 - ABGB: 428, 863, 1009 - GmbHG. 25 Abs.4 u. 5, 35

Ein Selbstkontrahieren ist nur zulässig, wenn dadurch die Interessen des Vertretenen nicht gefährdet werden können und wenn der Abschlusswille des Selbstkontrahenten dem Vertretenen gegenüber in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschliessenden Form geäussert wird.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
331.77 Angestellte, leitende
347.72 Gesellschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Selbstkontrahieren ist nur zulässig, wenn dadurch die Interessen des Vertretenen nicht gefährdet werden können und wenn der Abschlusswille des Selbstkontrahenten dem Vertretenen gegenüber in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschliessenden Form geäussert wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog