Dauer einer Personenhandelsgesellschft über Lebenserwartung hinaus : OGH 7 Ob 637/85 v.7.11.1985 - HGB: 134

Im Gesellschaftsvertrag einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vereinbarung einer bestimmten Vertragsdauer trotz 134 HGB auch dann zulässig, wenn sie die voraussichtliche Lebenserwartung eines Gesellschafters übersteigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Personengesellschaften
347.72 Gesellschaftsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im Gesellschaftsvertrag einer Personenhandelsgesellschaft ist die Vereinbarung einer bestimmten Vertragsdauer trotz 134 HGB auch dann zulässig, wenn sie die voraussichtliche Lebenserwartung eines Gesellschafters übersteigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog