Wirksamkeit der Mietvertragsauflösung nach 1118 ABGB : OGH 1 Ob 623/85 v.16.9.1985 - ABGB: 1118
Wirksam eingemahnt iS des 1118 ABGB kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist eine vorauseilende Mahnung löst die Rechtswirkungen des 1118 ABGB nicht aus.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 12)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins 351.778.542 Mieterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Wirksam eingemahnt iS des 1118 ABGB kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist eine vorauseilende Mahnung löst die Rechtswirkungen des 1118 ABGB nicht aus. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |