Wirksamkeit der Mietvertragsauflösung nach 1118 ABGB : OGH 1 Ob 623/85 v.16.9.1985 - ABGB: 1118

Wirksam eingemahnt iS des 1118 ABGB kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist eine vorauseilende Mahnung löst die Rechtswirkungen des 1118 ABGB nicht aus.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
351.778.542 Mieterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wirksam eingemahnt iS des 1118 ABGB kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist eine vorauseilende Mahnung löst die Rechtswirkungen des 1118 ABGB nicht aus.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog