Keine Aussenseiterwirkung des Kollektivvertrages auf Arbeitgeberseite : OGH 4 Ob 96/85 v.10.9.1985 - ArbVG: 8 Z.1, 12 Abs.1

Die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages treten zwar auch für nicht kollektivvertragsangehörige Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers ein, jedoch gilt dies nicht analog für Arbeitgeber-Aussenseiter.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Kollektivverträge
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Rechtswirkungen eines Kollektivvertrages treten zwar auch für nicht kollektivvertragsangehörige Arbeitnehmer eines kollektivvertragsangehörigen Arbeitgebers ein, jedoch gilt dies nicht analog für Arbeitgeber-Aussenseiter.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog