Urlaubsbeihilfe und Mutterschaft : LG Innsbruck 2 a Cg 26/85 v.20.11.1985 - MSchG: 14 Abs.4, 15 Abs.2 - ASVG: 162 Abs.3, 4
Die bei Urlaubsantritt zur Gänze fällige Urlaubsbeihilfe kann mangels eines im Kollektivvertrag ausdrücklich vorgesehenen Rückforderungsrechtes für den Fall des dem Urlaub nachfolgenden Beginns der Mutterschutzfrist nicht aliquotiert werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.225 Gratifikationen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die bei Urlaubsantritt zur Gänze fällige Urlaubsbeihilfe kann mangels eines im Kollektivvertrag ausdrücklich vorgesehenen Rückforderungsrechtes für den Fall des dem Urlaub nachfolgenden Beginns der Mutterschutzfrist nicht aliquotiert werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |