Urlaubsbeihilfe und Mutterschaft : LG Innsbruck 2 a Cg 26/85 v.20.11.1985 - MSchG: 14 Abs.4, 15 Abs.2 - ASVG: 162 Abs.3, 4

Die bei Urlaubsantritt zur Gänze fällige Urlaubsbeihilfe kann mangels eines im Kollektivvertrag ausdrücklich vorgesehenen Rückforderungsrechtes für den Fall des dem Urlaub nachfolgenden Beginns der Mutterschutzfrist nicht aliquotiert werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die bei Urlaubsantritt zur Gänze fällige Urlaubsbeihilfe kann mangels eines im Kollektivvertrag ausdrücklich vorgesehenen Rückforderungsrechtes für den Fall des dem Urlaub nachfolgenden Beginns der Mutterschutzfrist nicht aliquotiert werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog