Der Pauschalreisende und das Charterflugzeug
Im Rahmen des Pauschalreisevertrags werden Fluggesellschaft, Flugzeugtyp, Streckenführung, An-und Abflugszeiten und alle sonstigen Modalitäten des Charterflugs einseitig vom Reiseveranstalter festgelegt, während der Kunde schon vertragsgebunden ist. Der Pauschalreisende erlangt erst mit der Aushändu...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift ZS , (1986; Nr 6; S 296-299)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 05.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 380.833 Reisebüro
347.4 Vertragsrecht 347.45 Konsumentenschutz |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Im Rahmen des Pauschalreisevertrags werden Fluggesellschaft, Flugzeugtyp, Streckenführung, An-und Abflugszeiten und alle sonstigen Modalitäten des Charterflugs einseitig vom Reiseveranstalter festgelegt, während der Kunde schon vertragsgebunden ist. Der Pauschalreisende erlangt erst mit der Aushändung des Flugscheines kurz vor Reiseantritt einen gewissen Schutz vor Änderungen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |