Festsetzung der Altersgrenze in einem Tarifvertrag : Bundesarbeitsgericht v.20.12.1984 - Begrenzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Flugkapitän auf die Vollendung des 55. Lebensjahres
Wird eine Altersgrenze vereinbart, so ist für den Arbeitnehmer, insoweit wie im Fall der Befristung, der Beendigungszeitpunkt voraussehbar und vom Willen des Arbeitgebers unabhängig. Das rechtfertigt es, auf eine derartige Regelung die für Befristungen aufgestellten Grundsätze anzuwenden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb ZS , (1986; Nr 5; S 281-283)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Tarifverträge
331.13 Altersgrenze 331.13 Kündigung: Arbeit 331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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