Festsetzung der Altersgrenze in einem Tarifvertrag : Bundesarbeitsgericht v.20.12.1984 - Begrenzung des Arbeitsverhältnisses mit einem Flugkapitän auf die Vollendung des 55. Lebensjahres

Wird eine Altersgrenze vereinbart, so ist für den Arbeitnehmer, insoweit wie im Fall der Befristung, der Beendigungszeitpunkt voraussehbar und vom Willen des Arbeitgebers unabhängig. Das rechtfertigt es, auf eine derartige Regelung die für Befristungen aufgestellten Grundsätze anzuwenden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb ZS , (1986; Nr 5; S 281-283)
Ort / Verlag / Datum:31.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
331.13 Altersgrenze
331.13 Kündigung: Arbeit
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird eine Altersgrenze vereinbart, so ist für den Arbeitnehmer, insoweit wie im Fall der Befristung, der Beendigungszeitpunkt voraussehbar und vom Willen des Arbeitgebers unabhängig. Das rechtfertigt es, auf eine derartige Regelung die für Befristungen aufgestellten Grundsätze anzuwenden.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog