Rückstände aus Unterhaltsverpflichtungen : VGH 85/14/0030 v.26.9.1985

Unterhaltsleistungen an uneheliche Kinder und Kinder aus einer geschiedenen Ehe hat der Steuerpflichtige regelmässig aus rechtlichen Gründen zu erbringen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:03.01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
336.2 Einkommensteuer
3-053.2 Kinder
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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