Daimler-Benz darf die AEG übernehmen : Bundeskartellamt erteilt die Genehmigung. Aber Auflagen. Grösster Unternehmenszusammenschluss

Der neue Konzern ist in der Bundesrepublik der mit Abstand grösste private Arbeitgeber. Das läuft, falls so ein Unternehmen in Not gerät, auf eine staatliche Bestandsgarantie hinaus. Ein solches Privileg darf es nicht geben, denn das Unternehmen wird damit dem Auslesewettbewerb entzogen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
Ort / Verlag / Datum:14.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.45:629.1 Fahrzeugbau
338.45:621.3 Elektroindustrie
331.61 Arbeitsplatzschutz
338.87 Fusionen
347.733 Kartellrecht
Region:BRD
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