Daimler-Benz darf die AEG übernehmen : Bundeskartellamt erteilt die Genehmigung. Aber Auflagen. Grösster Unternehmenszusammenschluss
Der neue Konzern ist in der Bundesrepublik der mit Abstand grösste private Arbeitgeber. Das läuft, falls so ein Unternehmen in Not gerät, auf eine staatliche Bestandsgarantie hinaus. Ein solches Privileg darf es nicht geben, denn das Unternehmen wird damit dem Auslesewettbewerb entzogen.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.45:629.1 Fahrzeugbau
338.45:621.3 Elektroindustrie 331.61 Arbeitsplatzschutz 338.87 Fusionen 347.733 Kartellrecht |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 338.45:629.1 Fahrzeugbau | Dokument Nr. A-499971 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |