Zur Mündelsicherheit von Bausparverträgen
Unter Berücksichtigung der hier dargestellten Grundsätze wird der Veranlagung von Geld Minderjähriger, die durch ihre ehelichen Eltern oder durch einen Vormund vertreten werden, oder von Personen, denen ein Sachwalter bestellt wurde, in Bausparverträgen kein gesetzliches Hindernis entgegenstehen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Notariats-Zeitung A ZS , (1986; Nr 1; S 8-11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.732 Bausparen
347.64 Vormundschaft 3-053.2 Kinder |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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