Zur Mündelsicherheit von Bausparverträgen

Unter Berücksichtigung der hier dargestellten Grundsätze wird der Veranlagung von Geld Minderjähriger, die durch ihre ehelichen Eltern oder durch einen Vormund vertreten werden, oder von Personen, denen ein Sachwalter bestellt wurde, in Bausparverträgen kein gesetzliches Hindernis entgegenstehen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung A ZS , (1986; Nr 1; S 8-11)
VerfasserIn: Kopke, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.732 Bausparen
347.64 Vormundschaft
3-053.2 Kinder
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 336.732 Bausparen Dokument Nr. A-499905 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage