Das Arbeitsamt zahlt Pensionsvorschuss
Die Arbeitsämter zahlen an Arbeitslose, die eine Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragt haben, für die Dauer des Pensionsfeststellungsverfahrens einen Vorschuss auf die Pension.
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Veröffentlicht in: | Arbeit und Wirtschaft (1986; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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