Das Arbeitsamt zahlt Pensionsvorschuss

Die Arbeitsämter zahlen an Arbeitslose, die eine Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragt haben, für die Dauer des Pensionsfeststellungsverfahrens einen Vorschuss auf die Pension.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (1986; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Arbeitsämter zahlen an Arbeitslose, die eine Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension oder Erwerbsunfähigkeitspension beantragt haben, für die Dauer des Pensionsfeststellungsverfahrens einen Vorschuss auf die Pension.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog