Ermittlung des angemessenen Hauptmietzinses : OGH 5 Ob 80/85 v.15.10.1985 - MRG: 16 Abs.1

Der angemessene Mietzins ist durch Heranziehung des für vergleichbare Mietgegenstände nach Art, Grösse und Lage üblichen Mietzinses durch entsprechende Auf-und Abschläge zu ermitteln, die der Beschaffenheit, dem Ausstattungszustand und dem Erhaltungszustand des Objektes gebührend Rechnung tragen. Da...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der angemessene Mietzins ist durch Heranziehung des für vergleichbare Mietgegenstände nach Art, Grösse und Lage üblichen Mietzinses durch entsprechende Auf-und Abschläge zu ermitteln, die der Beschaffenheit, dem Ausstattungszustand und dem Erhaltungszustand des Objektes gebührend Rechnung tragen. Dabei sind auch ungewöhnliche Umstände zu berücksichtigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog