Ungerechtfertigte Auflösung des Lehrverhältnisses und Behaltezeit Fallfristunterbrechung : OGH 4 Ob 94, 95/85 v.10.9 1985 - ABGB: 1162 b, 1497 - AngG: 29

Eine arbeitsrechtliche Fallfrist wird auch durch eine auf die Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses (Lehrverhältnisses) gerichtete Klage unterbrochen, aus dem dann Entgeltansprüche abgeleitet werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 12)
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine arbeitsrechtliche Fallfrist wird auch durch eine auf die Feststellung des aufrechten Bestandes eines Arbeitsverhältnisses (Lehrverhältnisses) gerichtete Klage unterbrochen, aus dem dann Entgeltansprüche abgeleitet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog