Belegschaftsvertreter für ÖIAG-Aufsichtsrat in Betrieben wählen

Die Steirische Arbeiterkammer verlangt eine Änderung des entsprechenden Paragraphen 5 im neuen Gesetz und will sichergestellt wissen, dass ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder mit Belegschaftsvertretern besetzt wird, während das neue Gesetz nur noch zwei Vertreter, die von der Arbeiterkammer best...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1986)
Ort / Verlag / Datum:12.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.115 ÖIAG
061.1:331 AK: Steiermark
347.72.036 Aufsichtsrat
324 Wahlen
331.152 Betriebsrat
331.881 ÖGB: Gewerkschaftlicher Linksblock
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Steirische Arbeiterkammer verlangt eine Änderung des entsprechenden Paragraphen 5 im neuen Gesetz und will sichergestellt wissen, dass ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder mit Belegschaftsvertretern besetzt wird, während das neue Gesetz nur noch zwei Vertreter, die von der Arbeiterkammer bestellt werden sollen, vorsieht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog