Volksanwälte orten 'Unwissenheitssteuer' / Bürger falsch oder gar nicht informiert

Die Volksanwaltschaft schlägt daher vor, im ASVG eine Bestimmung aufzunehmen, die - wie in der Bundesrepublik Deutschland - die Sozialversicherungsträger zur Auskunft, Beratung und Information zwingend verpflichtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1986)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.72 Ombudsman
351.83(094.5) ASVG
351.9 Verwaltungsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Volksanwaltschaft schlägt daher vor, im ASVG eine Bestimmung aufzunehmen, die - wie in der Bundesrepublik Deutschland - die Sozialversicherungsträger zur Auskunft, Beratung und Information zwingend verpflichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog