Vermögenskurator für die Scheidungswaise
Schon in älteren Entscheidungen haben die Gerichte ausgesprochen, dass die Übergabe einer Sache mit dem Auftrag der schenkungsweisen Ausfolgung an einen Dritten nicht der Form eines Notariatsakts bedürfe. In neueren Entscheidungen hat der OGH wiederholt gesagt, dass beim Vertrag zugunsten Dritter fü...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Juristen-Zeitung (1985; Nr 22; S 673-678)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.627 Ehescheidung
347.64 Vormundschaft 3-053.2 Kinder 347.472 Schenkungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Schon in älteren Entscheidungen haben die Gerichte ausgesprochen, dass die Übergabe einer Sache mit dem Auftrag der schenkungsweisen Ausfolgung an einen Dritten nicht der Form eines Notariatsakts bedürfe. In neueren Entscheidungen hat der OGH wiederholt gesagt, dass beim Vertrag zugunsten Dritter für die Form (und den Inhalt und Umfang) der Leistung nicht das Valutaverhältnis, sondern das Deckungsverhältnis massgebend sei. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |