Generell erleichterte Widerrufsmöglichkeit bei Unterstützungskassenzusagen? : BVG v.19.10.1983

Die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Art.2 Abs.1 GG i. V. m. dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit als zentralem Ausgangspunkt spricht m. E. dafür, dass die erleichterte Widerrufsbefugnis bei Unterstützungskassenzusagen generell gilt und nicht auf sog. Altfälle (Zusagen...

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1985; Nr 6)
VerfasserIn: Pauly, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Begründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus Art.2 Abs.1 GG i. V. m. dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit als zentralem Ausgangspunkt spricht m. E. dafür, dass die erleichterte Widerrufsbefugnis bei Unterstützungskassenzusagen generell gilt und nicht auf sog. Altfälle (Zusagen vor Inkrafttreten des BetrAVG) beschränkt ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog