Parlamentarische Kontrolle der Regierung durch Untersuchungsausschüsse
Für eine allgemeine politische Richtungskontrolle ist ein Untersuchungsausschuss kein adäquates Mittel. Mit seiner Hilfe sind nur Gesetzesverstösse und Pflichtverletzungen der Regierungen überprüfbar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltung, öffentliche: Überwachung
342.53 Parlament |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.9 Verwaltung, öffentliche: Überwachung | Dokument Nr. A-497101 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |