Art.14 GG : BGH v.23.5.1985
Es besteht keine Entschädigungspflicht des Staates, wenn die Inbetriebnahme einer dem überörtlichen Verkehr dienenden Flussbrücke dazu führt, dass ein 3 km entfernter Fährbetrieb zum Erliegen kommt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1985; Nr 24; S 1377-1379)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.51:352/354 Haftung, öffentliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-497001 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |