Art.14 GG : BGH v.23.5.1985
Es besteht keine Entschädigungspflicht des Staates, wenn die Inbetriebnahme einer dem überörtlichen Verkehr dienenden Flussbrücke dazu führt, dass ein 3 km entfernter Fährbetrieb zum Erliegen kommt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1985; Nr 24; S 1377-1379)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.51:352/354 Haftung, öffentliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es besteht keine Entschädigungspflicht des Staates, wenn die Inbetriebnahme einer dem überörtlichen Verkehr dienenden Flussbrücke dazu führt, dass ein 3 km entfernter Fährbetrieb zum Erliegen kommt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |