Vertretungsrechte für Leiharbeitnehmer
Nach Auffassung der Arbeiterkammer sind Leiharbeitnehmer, die in einem Betrieb des entleihenden Unternehmens eingegliedert sind, vom Betriebsrat dieses Betriebes zu vertreten / Unter anderem sind diese Arbeitnehmer auch verpflichtet, die Betriebsratsumlage zu leisten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 14.01.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.152 Betriebsrat 331.15 Arbeitsverfassung 061.1:331 AK |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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