Aufkündigung eines Kontokorrentkreditvertrages durch das Kreditinstitut : OGH 3 Ob 540/84 v.30.5.1984 - 863 Abs.1, 983 ABGB 346 HGB

Der zwischen einem Kreditinstitut und seinem Kunden abgeschlossene Kontokorrentkreditvertrag ist ein vom Darlehensvertrag verschiedener Vertrag / Soweit ein Kreditvertrag, wie im Regelfall, ein Dauerschuldverhältnis begründet, kann es bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit gelöst werden ein...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung A ZS , (1985; Nr 12; S 230-231)
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
336.77 Kreditinstitute
347.4 Vertragsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der zwischen einem Kreditinstitut und seinem Kunden abgeschlossene Kontokorrentkreditvertrag ist ein vom Darlehensvertrag verschiedener Vertrag / Soweit ein Kreditvertrag, wie im Regelfall, ein Dauerschuldverhältnis begründet, kann es bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit gelöst werden ein solcher Grund liegt vor, wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses billigerweise nicht zugemutet werden kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog