Erschwerniszulage für Schreibkräfte eines Spitals? : VwGH 85/14/0041 v.4.6.1985

Die Steuerfreiheit hat freilich zur Voraussetzung, dass ausserdem die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter den genannten erschwerenden Verhältnissen erfolgten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Steuer- und Wirtschaftskartei , (1985; Nr 36; S 37-38)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.225 Lohnzulagen
336.2 Lohnsteuer
336.2 Steuerrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Steuerfreiheit hat freilich zur Voraussetzung, dass ausserdem die zu leistenden Arbeiten überwiegend unter den genannten erschwerenden Verhältnissen erfolgten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog