Erfordernisse für die Zustimmung eines Betroffenen zur Datenübermittlung : GZ 35 259/ III-05/85 v.9.9.1985
Von der Möglichkeit des 7 Abs.1 Z.2 DSG ist wegen der Widerrufsmöglichkeit seitens der Betroffenen nur in jenen Fällen Gebrauch zu machen, bei denen durch die übrigen Bestimmungen des 7 DSG keine ausreichende gesetzliche Deckung für Übermittlungen gegeben ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Postrundschau (1985; Nr 12)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-494358 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |