Das Recht auf öffentliche Urteilsverkündung in Österreich
Hinsichtlich der dynamischen Öffentlichkeit vor Zivil-und Strafgerichten kommen die Garantien des Art.6 Abs.1 EMRK wegen des österreichischen Vorbehalts nicht zur Anwendung / Die dynamische Öffentlichkeit vor Verwaltungsbehörden und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ist vom österreichischen...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte ZS , (1985; Nr 24; S 725-733)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 20.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Prozessverfahren
347.9 Zivilprozessordnung 343.1 Strafprozessordnung 351.95 Verwaltungsverfahren |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Hinsichtlich der dynamischen Öffentlichkeit vor Zivil-und Strafgerichten kommen die Garantien des Art.6 Abs.1 EMRK wegen des österreichischen Vorbehalts nicht zur Anwendung / Die dynamische Öffentlichkeit vor Verwaltungsbehörden und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts ist vom österreichischen Vorbehalt zu Art.6 EMRK nicht umfasst / Hinsichtlich der statischen Öffentlichkeit sind infolge der Unanwendbarkeit des Österreichischen Vorbehalts und des uneingeschränkten Gebotes in Art.6 Abs.1 EMRK keinerlei Ausnahmen zulässig / Urteile der Strafgerichte können generell nur für die 1. Instanz als allgemein zugänglich qualifiziert werden. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |