Lärmschutz beim Ausbau einer Strasse : BVerwG v.22.3.1985
Eine aufgrund verfestigter Planung zu erwartende Geräuschbelästigung (plangegebene Vorbelastung) haftet ebenso wie die Geräuschvorbelastung dem - vorbelasteten - Grundstück kraft seiner Situationsgebundenheit an und muss vom jeweiligen Eigentümer hingenommen werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift ZS , (1985; Nr 50; S 3034-3037)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 628.517.2 Lärmbekämpfung
625.7/.8 Strassenbau 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 628.517.2 Lärmbekämpfung | Dokument Nr. A-493113 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |