Die Betriebsübung
'Eine betriebliche Übung hat keine unmittelbar und normative Wirkung auf die Einzelarbeitsverhältnisse sie stellt auch kein betriebliches Gewohnheitsrecht dar, sondern erhält rechtliche Bedeutung nur durch die entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Personal ZS , (1985; Nr 8; S 345-347)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.141 Gewohnheitsrecht
331.116 Arbeitsverträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.141 Gewohnheitsrecht | Dokument Nr. A-493111 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |