Die Betriebsübung

'Eine betriebliche Übung hat keine unmittelbar und normative Wirkung auf die Einzelarbeitsverhältnisse sie stellt auch kein betriebliches Gewohnheitsrecht dar, sondern erhält rechtliche Bedeutung nur durch die entsprechende inhaltliche Ausgestaltung der Arbeitsverträge'.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Personal ZS , (1985; Nr 8; S 345-347)
VerfasserIn: Hanel, Erich
Ort / Verlag / Datum:12.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.141 Gewohnheitsrecht
331.116 Arbeitsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 340.141 Gewohnheitsrecht Dokument Nr. A-493111 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage