Berechnung der Krankenbezüge eines arbeitsunfähig erkrankten angestellten Handelsvertreters (Provisionsvertreter) : Bundesarbeitsgericht v.5.6.1985

Ein angestellter Handelsvertreter (65 HGB), dessen Vergütung sich aus einem monatlichen Grundgehalt und Provisionen zusammensetzt, kann im Krankheitsfalle (63 Abs.1 HGB) nicht nur die Fortzahlung des Grundgehalts bis zur Dauer von sechs Wochen verlangen, ihm steht auch die Zahlung der Provisionen zu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb ZS , (1985; Nr 51/52; S 2695-2696)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
331.77(094.5) Angestelltengesetz
381.26 Handelsvertreter
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein angestellter Handelsvertreter (65 HGB), dessen Vergütung sich aus einem monatlichen Grundgehalt und Provisionen zusammensetzt, kann im Krankheitsfalle (63 Abs.1 HGB) nicht nur die Fortzahlung des Grundgehalts bis zur Dauer von sechs Wochen verlangen, ihm steht auch die Zahlung der Provisionen zu, die er in dieser Zeit ohne krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung wahrscheinlich verdient hätte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog