Differenzierung von Männern und Frauen bei Arbeitsfreistellung : Bundesarbeitsgericht v.6.2.1985

Die rechtliche Differenzierung zwischen Männern und Frauen für den Zeitpunkt des möglichen Bezuges von vorgezogenem Altersruhegeld in 1248 RVO verstösst nicht gegen den Gleichheitssatz des Art.3 GG.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater ZS , (1985; Nr 35/36; S 2321-2323)
Ort / Verlag / Datum:20.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein