DG Bank muss das Kapital aufstocken : Durch Übernahme des BRZ-Geschäfts an die Kreditgrenze gestossen

Nach der am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getretenen Novellierung des Kreditwesengesetzes (KWG) darf eine Bank nicht mehr als das 18fache ihres Eigenkapitals plus Rücklagen ausleihen. Ausserdem müssen die inländischen Banken jetzt konsolidierte Bilanzen vorlegen. Für die Anpassung des Kreditkorsett...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:10.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.71 Banken
658.14 Kapitalbildung, betriebliche
336.77 Kreditwesen
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach der am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getretenen Novellierung des Kreditwesengesetzes (KWG) darf eine Bank nicht mehr als das 18fache ihres Eigenkapitals plus Rücklagen ausleihen. Ausserdem müssen die inländischen Banken jetzt konsolidierte Bilanzen vorlegen. Für die Anpassung des Kreditkorsetts bleibt den Banken eine Übergangsfrist von fünf Jahren.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog