Programmierer als Selbständige anerkannt

Entscheidend ist nach der Ansicht des VwGH vielmehr, was der Programmierer schuldet. Schuldet er nämlich ausschliesslich den Erfolg seiner Tätigkeit und nicht bloss - wie ein Arbeitnehmer - Arbeitsleistungen, dann ist er als Selbständiger zu betrachten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1985; Nr 12)
VerfasserIn: Marhold, Franz
Ort / Verlag / Datum:12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.93 Unternehmer
351.83(094.5) ASVG
007.5 EDV
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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