Programmierer als Selbständige anerkannt
Entscheidend ist nach der Ansicht des VwGH vielmehr, was der Programmierer schuldet. Schuldet er nämlich ausschliesslich den Erfolg seiner Tätigkeit und nicht bloss - wie ein Arbeitnehmer - Arbeitsleistungen, dann ist er als Selbständiger zu betrachten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Gewinn (1985; Nr 12)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.93 Unternehmer
351.83(094.5) ASVG 007.5 EDV 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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