Verspätete Geltendmachung von Überstunden und Verletzung von Aufzeichnungsvorschriften : OGH 4 Ob 113/85 v.1.10.85

Besteht eine kollektivvertragliche Pflicht zur Führung von Überstundenaufzeichnungen nicht, können keine diesbezüglichen Kollektivvertragspflichten verletzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:31.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
368.42 Krankenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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