Befristete Übernahme eines Auszubildenden aufgrund eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat : BGH v.30.11.1984

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages liegt bereits darin, dass die Befristung in einem Prozessvergleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-491294 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage