Begriffe 'Journalist' und 'Werk' : VGH 85/14/0057 v.26.9.1985

Die vom Journalisten gestalteten und präsentierten Hörfunksendungen waren als eigentümliche geistige Schöpfung in Form der Sprache anzusehen / Von der Behörde wurde ihnen daher zu Unrecht der Charakter eines urheberrechtlich geschützten Sprachwerkes nicht zugebilligt. Auf die Art der Berechnung des...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:13.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.4 Journalisten
336.2 Einkommensteuer
347.78 Urheberrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die vom Journalisten gestalteten und präsentierten Hörfunksendungen waren als eigentümliche geistige Schöpfung in Form der Sprache anzusehen / Von der Behörde wurde ihnen daher zu Unrecht der Charakter eines urheberrechtlich geschützten Sprachwerkes nicht zugebilligt. Auf die Art der Berechnung des Entgeltes für die Verwertung dieser Werke kommt es nicht an.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog