Begriffe 'Journalist' und 'Werk' : VGH 85/14/0057 v.26.9.1985
Die vom Journalisten gestalteten und präsentierten Hörfunksendungen waren als eigentümliche geistige Schöpfung in Form der Sprache anzusehen / Von der Behörde wurde ihnen daher zu Unrecht der Charakter eines urheberrechtlich geschützten Sprachwerkes nicht zugebilligt. Auf die Art der Berechnung des...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 13.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 070.4 Journalisten
336.2 Einkommensteuer 347.78 Urheberrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die vom Journalisten gestalteten und präsentierten Hörfunksendungen waren als eigentümliche geistige Schöpfung in Form der Sprache anzusehen / Von der Behörde wurde ihnen daher zu Unrecht der Charakter eines urheberrechtlich geschützten Sprachwerkes nicht zugebilligt. Auf die Art der Berechnung des Entgeltes für die Verwertung dieser Werke kommt es nicht an. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |