Keine Sozialwidrigkeit der Kündigung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes : VwGH 84/01/0080 v.14.11.1984

Auch ein nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber vermitteltes Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes ist geeignet, in die Erwägungen zu deren Sozialwidrigkeit einbezogen zu werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1985; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:18.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch ein nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber vermitteltes Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes ist geeignet, in die Erwägungen zu deren Sozialwidrigkeit einbezogen zu werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog