25 Abs 1 KO : OGH 4 Ob 1/84 v.21.2.1984

Der Masseverwalter kann nach 25 Abs 1 KO auch befristete Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung (nur) der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 6)
VerfasserIn: Wachter, Gustav
Ort / Verlag / Datum:11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Masseverwalter kann nach 25 Abs 1 KO auch befristete Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung (nur) der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog