25 Abs 1 KO : OGH 4 Ob 1/84 v.21.2.1984
Der Masseverwalter kann nach 25 Abs 1 KO auch befristete Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung (nur) der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Masseverwalter kann nach 25 Abs 1 KO auch befristete Arbeitsverhältnisse unter Einhaltung (nur) der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig auflösen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |