1320 ABGB : OGH 6 Ob 684/84 v.20.12.1984
Ist nach den Umständen keine besondere Verwahrung eines Tieres erforderlich (gutmütiger Hund in ländlichem, menschenarmen Ambiente), so bedeutet dies doch nicht Entbindung von jeder Verwahrungspflicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1985; Nr 21/22)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.51 Haftpflicht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist nach den Umständen keine besondere Verwahrung eines Tieres erforderlich (gutmütiger Hund in ländlichem, menschenarmen Ambiente), so bedeutet dies doch nicht Entbindung von jeder Verwahrungspflicht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |