Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns
Arbeitslohn ist somit dann nicht gegeben, wenn die Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 49)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 06.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Löhne
331.17 Sozialleistungen, betriebliche 331.23 Lohnformen 336.2 Steuerrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.2 Löhne | Dokument Nr. A-489096 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |