Das überwiegend eigenbetriebliche Interesse als Abgrenzungskriterium des Arbeitslohns

Arbeitslohn ist somit dann nicht gegeben, wenn die Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 49)
VerfasserIn: Albert, Uwe
Heitmann, Joachim
Ort / Verlag / Datum:06.12.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Löhne
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.23 Lohnformen
336.2 Steuerrecht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Arbeitslohn ist somit dann nicht gegeben, wenn die Zuwendungen des Arbeitgebers im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog