Das Grundgesetz als normative Gesetzgebungslehre?
Der Gesetzgeber schuldet gar nichts anderes als das Gesetz. Er unterliegt weder verfassungsrechtlichen Optimierungspflichten im Verfahren noch einer Begründungspflicht für seine Massnahmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1985; Nr 11; S 291-299)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 340.131 Rechtsstaat 321.7 Demokratie |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Gesetzgeber schuldet gar nichts anderes als das Gesetz. Er unterliegt weder verfassungsrechtlichen Optimierungspflichten im Verfahren noch einer Begründungspflicht für seine Massnahmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |