Beachtung der Bauarbeiterschutzverordnung : OGH 4 Ob 58/85 v.14.5.1985 - Verschuldensteilung zwischen Hilfsarbeiter und Maurerlehrling
Ein Hilfsarbeiter verstösst gegen dieses Schutzgesetz, wenn er bei Stemmarbeiten einen Zimmerstock statt eines Gerüstes verwendete. Bei Benützung eines ordnungsgemässen Gerüstes entsprechend der ÖNORM wäre aber der Sturz des Hilfsarbeiters mit grösster Wahrscheinlichkeit verhindert worden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
368.41 Unfallversicherung (SV) 331.823 Arbeitsschutz 347.513 Schadenersatz |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Hilfsarbeiter verstösst gegen dieses Schutzgesetz, wenn er bei Stemmarbeiten einen Zimmerstock statt eines Gerüstes verwendete. Bei Benützung eines ordnungsgemässen Gerüstes entsprechend der ÖNORM wäre aber der Sturz des Hilfsarbeiters mit grösster Wahrscheinlichkeit verhindert worden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |