SchOG-Novelle: Matura nach Lehrlingsprüfung
Ein Lehrling soll nach seiner Lehrabschlussprüfung in den dritten Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule übertreten können und somit Zugang zur Matura und zur Universität finden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.2 Schulorganisation
331.861 Lehrlingsausbildung 371.27F Matura 373.5 Mittelschule 377.3 Berufsschulen |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ein Lehrling soll nach seiner Lehrabschlussprüfung in den dritten Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule übertreten können und somit Zugang zur Matura und zur Universität finden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |