Rechtsunwirksame Kündigung eines Invaliden auch bei erst nachträglicher Vorlage des Invaliditätsbescheides : AG Wien 4 Cr 11/85 v.27.6.1985

Die Kündigung eines Invaliden ist mangels Zustimmung des Invalidenausschusses rechtsunwirksam, auch wenn der Invalide bis dahin den Bescheid des Landesinvalidenamtes nicht vorgelegt hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:22.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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