Keine Gleichbehandlung leitender Angestellter mit Sozialplanregelung : Bundesarbeitsgericht v.16.7.1985

Der Arbeitgeber ist nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verpflichtet, den leitenden Angestellten ebenso wie den von einem Sozialplan begünstigten Arbeitnehmern eine Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu zahlen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 32)
Ort / Verlag / Datum:20.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.15 Betriebsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte, leitende Dokument Nr. A-487447 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage