Befristete Übernahme eines Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildungszeit auf Grund eines Vergleichs zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat : Bundesarbeitsgericht v.30.11.1984

Die befristete Weiterbeschäftigung durch den Auszubildenden trägt den sachlichen Grund in sich - Keine automatische Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Verletzung der in einem Tarifvertrag festgelegten Mitteilungspflicht des Arbeitgebers betr. Weiterarbeit nach Ausbildungsende....

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb ZS , (1985; Nr 44; S 2304-2306)
Ort / Verlag / Datum:01.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die befristete Weiterbeschäftigung durch den Auszubildenden trägt den sachlichen Grund in sich - Keine automatische Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Verletzung der in einem Tarifvertrag festgelegten Mitteilungspflicht des Arbeitgebers betr. Weiterarbeit nach Ausbildungsende.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog