Ungleiche Waffen in der Diskussion um die VOEST-Alpine : Randbemerkungen
Die Vorstandsdirektoren der VOEST-Alpine haben rechtlich bindende Anstellungsverträge. Darinnen ist sicherem Vernehmen nach vorgesehen, dass die Vorstandsdirektoren ihrer Ansprüche auf Abfertigung und Pension verlustig gehen, wenn sie ihr Dienstverhältnis selbst aufkündigen oder sich nach Ablauf der...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1985)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.12.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Apfalter, Heribert
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Klassifikation: | 658.115 VOEST-Alpine
658.155 Verluste, betriebliche 65.08 Manager 65.012.4 Unternehmensführung 380.102 Spekulationshandel 331.25 Pension (Altersversorgung) 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Vorstandsdirektoren der VOEST-Alpine haben rechtlich bindende Anstellungsverträge. Darinnen ist sicherem Vernehmen nach vorgesehen, dass die Vorstandsdirektoren ihrer Ansprüche auf Abfertigung und Pension verlustig gehen, wenn sie ihr Dienstverhältnis selbst aufkündigen oder sich nach Ablauf der fünfjährigen Vertragsdauer nicht um eine Wiederbestellung bewerben. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |